Laut Umfragen ist eine große Mehrheit der Bevölkerung davon überzeugt, dass sie Anspruch auf eine staatliche Rente wegen Berufsunfähigkeit hätten, falls sie eines Tages nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten könnten.
Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente für alle gab es bis zum 1.1.2001. Seither gilt sie nur noch für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren sind. Für alle die jünger sind, wurde sie durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Diese ist weniger großzügig bemessen, und bietet keinen Berufsschutz. Junge Arbeitnehmer, die im Falle eines Falles nicht beruflich und finanziell absteigen wollen, müssen heute eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
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Rainer Obenauer
Geschäftsführer des VDBS
Versicherungsdienst für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen